AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01.03.2007

1 _ Allgemeines

Die nachfolgend angeführten Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Firma Kümpel Lorenz GbR - Büro für Gestaltung (im Folgenden Kümpel Lorenz genannt) angenommenen Aufträge, erstellte Angebote, erbrachte Leistungen und Lieferungen. Nach erstmaliger wirksamer Vereinbarung gelten sie auch für alle folgenden Geschäftsbeziehungen. Die Anerkennung dieser AGB erfolgt durch Auftragserteilung bzw. Annahme einer Lieferung. Gegenbestätigungen durch den Kunden unter Verweis auf seine eigenen AGB werden nur verbindlich, sofern Kümpel Lorenz diese schriftlich bestätigt. Als Leistungen im Sinne dieser AGB gelten alle dem Kunden überlassenen Werke, unabhängig davon in welcher Entwicklungsstufe bzw. welcher technischen Form sie vorliegen. Ferner gelten Beratungen und Konzeptionen als eigenständige Leistungen, die entsprechend der Auftragserteilung in Rechnung gestellt werden.

2 _ Zusammenarbeit

Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Kümpel Lorenz unverzüglich mitzuteilen. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

3 _ Auftragserteilung

Durch Kümpel Lorenz erstellte Angebote und Kostenvoranschläge behalten für 4 Wochen ihre Gültigkeit. Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Kunden. In Fällen einer nicht erfolgten schriftlichen Bestätigung kann die Auftragserteilung auch durch andere eindeutige Handlungen des Kunden erfolgen, beispielsweise die Annahme von Präsentationsmaterial oder die zielgerichtete Mitarbeit des Kunden an bevorstehenden Projekten. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Kümpel Lorenz getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Kümpel Lorenz für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine bis zu 15%ige Abweichung von erstellten Angebotspreisen behalten wir uns vor. Kostensteigerungen von mehr als 15% bedürfen der schriftlichen Einverständniserklärung durch den jeweiligen Kunden.

4 _ Urheberrecht/Nutzungsrechte

Alle an Kümpel Lorenz erteilten Aufträge laufen auf der Grundlage eines Urheberrechtsvertrages. Der Kunde erhält Nutzungsrechte, die durch erstellte Angebote und Auftragsbestätigung fixiert werden. Es finden die Paragraphen 2 und 31 des Urheberrechtsgesetzes, sowie die Werkvertragsbestimmungen des BGB Anwendung. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach dem Paragraphen 2 geregelte Schöpfungshöhe nicht erreicht wurde oder die Leistung durch Kümpel Lorenz nicht Gegenstand anderer besonderer Schutzrechte sein sollte. Jegliche durch Kümpel Lorenz erstellten Arbeiten, Entwürfe, Präsentationen, Zeichnungen, Illustrationen, Fotografien, etc. dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder im Original, noch in Kopie, verändert oder ergänzt werden. Jede Form der Nachstellung und Nachahmung ist ebenfalls unzulässig. Erstellte Arbeiten dürfen nur in dem vertraglich, durch das Angebot oder eine Auftragsbestätigung, vereinbarten Rahmen genutzt bzw. verwertet werden. Die Eigentumsrechte für erstellte Arbeiten verbleiben in jedem Fall bei Kümpel Lorenz. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Kümpel Lorenz kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen. Jede weitere Verwertung ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung und Zahlung eines zusätzlichen Nutzungshonorars möglich. Arbeiten, die nur im Rahmen einer Präsentation erstellt werden und durch ein Präsentationshonorar vergütet werden, bleiben Eigentum von Kümpel Lorenz. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn dieses wurde im Vorfeld schriftlich vereinbart. Kümpel Lorenz hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Alle erstellten Arbeiten dürfen durch Kümpel Lorenz zur Eigendarstellung verwendet werden. Alle zu Produktionszwecken durch Kümpel Lorenz gekauften und erstellten Gegenstände verbleiben nach Auftragserfüllung im Eigentum von Kümpel Lorenz. Das gilt insbesondere für alle erstellten und gespeicherten Daten.

5 _ Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Im Rahmen des Auftrags besteht für Kümpel Lorenz Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Kümpel Lorenz eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Kümpel Lorenz übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Kümpel Lorenz im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

6 _ Presseerklärungen/Auskünfte

Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung zulässig. Kümpel Lorenz darf den Kunden auf seiner Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Kümpel Lorenz darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

7 _ Fotoaufträge

Für Fotoaufträge gilt des weiteren: Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Fotograf bzw. Kümpel Lorenz nicht verschuldet, nicht ausgeführt, so kann Kümpel Lorenz ohne Erbringung eines Schuldnachweises ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen. Wurde mit der auftragsmäßigen Erfüllung bereits seitens Kümpel Lorenz bzw. des beauftragten Fotografen begonnen, so steht Kümpel Lorenz bzw. dem Fotografen das volle Honorar zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung angefangen wurde. Wird die Durchführung von Aufträgen aufgrund nicht vom Fotografen oder Kümpel Lorenz verschuldeter Sachverhalte zeitlich überschritten, so kann dem Auftraggeber eine angemessene Honorarerhöhung in Rechnung gestellt werden. Für die Übertragung an Nutzungsrechten für Fotografien gilt ferner: Es werden nur Nutzungsrechte übertragen. Die Fotografien bleiben weiterhin Eigentum von Kümpel Lorenz, bzw. Eigentum des ausführenden Fotografen.

8 _ Sonder- und Fremdleistungen

Zusätzlich berechnet werden alle zur Auftragserfüllung notwendigen Arbeiten, die über das im Angebot erstellte Auftragsvolumen hinausgehen. Beispielsweise zusätzliche Entwürfe, Organisations- und Beschaffungskosten, Änderungen von Datensätzen, Druckbetreuung, Übersetzungsarbeiten, Honorare für Werbetexter, Fotomaterial und Abzüge, Werkzeugkosten und sonstige durch uns geleistete Arbeiten, sofern sie nicht im Angebot kalkuliert wurden. Fremdleistungen, die zur Erfüllung eines Auftrages im Namen und auf Rechnung des Kunden benötigt werden, vergeben wir unter Berücksichtigung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Ergebnis an Dritte unserer Wahl, es sei denn der Kunde behält sich sein Mitspracherecht ausdrücklich vor. Kümpel Lorenz agiert in solchen Fällen ausschließlich stellvertretend für und auf Rechnung des entsprechenden Kunden. Im Falle einer Vorauslage von Fremdleistungen, kann von Kümpel Lorenz eine Handlingpauschale von bis zu 15 % zusätzlich berechnet werden. Sofern der Kunde durch Kümpel Lorenz Angebote einholen läßt, den Auftrag im Verlauf des Produktionszeitraumes jedoch anderweitig vergibt, stellen wir durch uns erbrachte Leistungen zur Angebotserstellung nach Zeit- und Kostenaufwand in Rechnung.

9 _ Zahlungsmodalitäten/Zurückbehaltungsrecht

Alle Kümpel Lorenz zustehenden Zahlungen werden spätestens nach 14 Tagen ohne Abzug fällig. Für alle erteilten Aufträge wird eine Anzahlung von mindestens 25% nach Auftragserteilung sofort fällig. Bei Projekten, die sich über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten erstrecken erhöht sich die Anzahlung auf mindestens 50% des Gesamtauftragsvolumens. Geleistete Anzahlungen werden nicht erstattet. Für versäumte Zahlungen werden Zinsen in Höhe von mindestens 6% p.a. fällig. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an durch Kümpel Lorenz erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung in den Händen von Kümpel Lorenz. Nach §273 BGB machen wir bis zur vollständigen Bezahlung offenstehender Forderungen von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.

10 _ Liefermodalitäten

Vereinbarte Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich und schriftlich durch Kümpel Lorenz bestätigt werden. Im Falle eines eintretenden Lieferverzuges ist Kümpel Lorenz zunächst eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Sollte eine Lieferung der Leistung seitens Kümpel Lorenz innerhalb dieser Nachfrist ausbleiben, so kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der vereinbarten Vergütung erwirken oder vom Vertrag zurücktreten. Verzugsschäden kann der Auftraggeber dann nur maximal in Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Kümpel Lorenz nicht zu vertreten und berechtigen Kümpel Lorenz, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Kümpel Lorenz wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. Für Lieferverzug, der durch Dritte, d.h. Lieferanten, Druckereien, Lithografen, etc. entsteht, haftet Kümpel Lorenz in keinem Fall.

11 _ Gewährleistung/Haftung

Kümpel Lorenz verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen. Von Kümpel Lorenz gelieferte Ausdrucke in Farbe und Schwarzweiß sind in Farb-, Bild- und Schriftwiedergabe nicht druckverbindlich und geben nicht die in der Produktion verwendete Papierqualität wieder. Das gleiche gilt für vom Kunden selbst ausgedruckte Dateien, insbesondere für von Kümpel Lorenz zur Druckfreigabe gesendete PDF-Dateien. Proofs und Andrucke werden gegebenenfalls separat geliefert und berechnet. Der Auftraggeber, sofern er nicht nach dem HGB einer sofortigen Prüfungspflicht unterliegt, verpflichtet sich alle durch uns oder Dritte gelieferte Daten, Andrucke, Filme, Datenträger, Lithos, etc. vor einer Weiterverarbeitung oder Druckfreigabe innerhalb von 5 Werktagen zu prüfen und gegebenenfalls zu reklamieren. Nach Ablauf dieser Frist gelten alle Vorlagen als abgenommen. Versteckte Mängel sind unverzüglich zu rügen, sobald sie festgestellt wurden. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir unter Ausschluß anderer Ansprüche dazu berechtigt, Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen durchzuführen. Bei erfolglosen Nachbesserungen hat der Kunde die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Im Falle einer eigenmächtigen Weiterverarbeitung durch den Kunden ist eine Haftung durch Kümpel Lorenz für im Laufe der Produktion entstandene Schäden nicht möglich. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden und Nachteile, die durch von ihm angelieferte, fehlerhafte Materialien und Daten entstehen. Kümpel Lorenz haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung durch Kümpel Lorenz ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. Kümpel Lorenz haftet nur für Schäden, die Kümpel Lorenz selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Die Zusendung und Rükksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Ferner haften wir nicht für urheber-, patent-, muster- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Schutzfähigkeit von uns gelieferter Ideen, Anregungen, Konzeptionen und Entwürfe. Wir verpflichten uns nicht zur rechtlichen Unbedenklichkeitsprüfung von Werbemaßnahmen. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von Werbemaßnahmen wird vom Kunden getragen. Die Haftung für enthaltene Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden ist in keinem Fall möglich. Die Produktionsüberwachung durch Kümpel Lorenz erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Kümpel Lorenz berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

12 _ Herausgabe von Daten

Kümpel Lorenz ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Kümpel Lorenz ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat Kümpel Lorenz dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung durch Kümpel Lorenz verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

13 _ Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

14 _ Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Dortmund. Im Falle ausländischer Auftraggeber ist auf Vertragsverhältnisse deutsches Recht anwendbar.

Stand 01.03.2007


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